Aachener Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich

Künstliche Intelligenz ist Thema im Aachener Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich

Deutschland und Frankreich haben sich auf eine Liste von 15 gemeinsamen Vorhaben geeinigt, die aktuell vom Deutsch-Französischen Ministerrat überprüft werden. Diese 15 Punkte sollen die Grundlage zur Umsetzung des „Aachener Vertrags“ darstellen. Einer dieser 15 Punkte umfasst den Umgang und Zukunft der künstlichen Intelligenz. Dafür ist die Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks geplant.

Punkt 10 dieser Liste im Wortlaut:
„Einrichtung eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerks („virtuelles Zentrum“) für Künstliche Intelligenz auf Basis der bestehenden Strukturen beider Länder.“

Dabei soll es nicht nur um die Förderung und die wirtschaftliche Zukunft der beiden Länder gehen, sondern auch die Regulation der künstlichen Intelligenz soll erörtert werden. Ethische Fragen, die ein wichtiger Teil der Regulation künstlichen Intelligenz darstellen, stehen ebenfalls als Forschungsziel fest.

Auch Punkt 12 beschäftigt sich mit dem Thema Digitalisierung und überschneidet sich teilweise mit dem oben genannten ethischen Aspekt. „Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft auf internationaler Ebene.“